Carolin Knußmann berät im Bankaufsichtsrecht mit den Schwerpunkten Inhaberkontrollverfahren, Erlaubnisrecht und Geldwäscheprävention. Sie unterstützt nationale und internationale Mandanten bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen sowie bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung ihrer Geschäftsmodelle.
Ein weiterer Fokus ihrer Tätigkeit liegt in der Verbindung zivilrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen mit dem aufsichtsrechtlichen Rahmen.