Dr. Marcus Blankenheim berät im Bank- und Kapitalmarktrecht. Er vertritt Banken und Finanzdienstleister, unter anderem bei der Abwehr von Klagen auf dem Gebiet der Anlageberatungs- und Prospekthaftung.
Ferner berät Dr. Blankenheim Unternehmen im Bau- und Immobilienrecht und im allgemeinen Wirtschaftsrecht, etwa dem Vertriebsrecht, dem Transportrecht oder in Fragen der Produkthaftung. Auch hier liegt der Fokus der Tätigkeit in der Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten.