Till Otto berät langjährig deutsche und internationale Finanzunternehmen in allen Fragen des (Bank-)Aufsichtsrechts. Er begleitet Mandanten bei Erlaubnisverfahren, etwa als Kreditinstitut, Zahlungsinstitut oder Wertpapierinstitut und berät solche Institute laufend zu regulatorischen Pflichten.
Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Beratung zu geldwäscherechtlichen Anforderungen an Verpflichtete inklusive der Übernahme der Geldwäschefunktion (in Auslagerung).


