Banking

Die Finanzmärkte sind eng vernetzt, Verbindungen zwischen Banken, Börsen, Emittenten und Investoren sind vielschichtig und komplex. Bestehende Strukturen unterliegen einem raschen Wandel. Geschäftsmodelle entstehen, entwickeln sich weiter und bewirken mitunter nachhaltige Veränderungen des Marktes.

Diese Rahmenbedingungen spiegeln sich in den ineinander greifenden Regelungen des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts wider. Kaum ein anderes Rechtsgebiet ist von einer vergleichbareren Regulierungsdynamik und Gesetzesdichte geprägt. Nationale und europäische Aufsichtsbehörden wachen darüber, dass sich die Markteilnehmer an diese Regeln halten. Einheitliche Standards, Transparenz und enge, grenzüberschreitende Kooperation und Abstimmung zwischen den Finanzaufsichtsbehörden sollen dazu beitragen, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und mit wirksamen Maßnahmen zu begegnen.

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Zu unseren Mandanten zählen Universal- und Direktbanken, Wertpapierfirmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Fintech-Unternehmen, Investoren und Emittenten. Wir begleiten diese bei der Organisation ihres Geschäfts, der Strukturierung der geschäftlichen Beziehungen, in Fragen der Eigen- und Fremdkapitalaufnahme sowie bei der Ausgestaltung des jeweiligen Dienstleistungsangebots und dessen Weiterentwicklung.

Unser Beratungsspektrum reicht von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen über den Wertpapierhandel und die Fondsverwaltung bis hin zum Outsourcing von Finanzdienstleistungen und internen Prozessen. Eine Besonderheit unserer Tätigkeit bildet die Verbindung von zivilrechtlichen Fragestellungen mit dem aufsichtsrechtlichen Umfeld. Wesentliche Bestandteile unserer Banking-Praxis sind damit Fragen der Marktintegrität, Compliance, Investmentrecht und Geldwäscheprävention. Getreu unserem Leitmotiv „premium thinking“ stehen wir für hochwertige Beratungsqualität und pragmatische, kreative Lösungen. Wir kommentieren die regulatorische Entwicklung in unserem Blog Marktintegrität.

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Nicht immer lassen sich rechtliche Konflikte im Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrecht einvernehmlich beilegen. Wir helfen, Widerstände zu überwinden und aufsichtsbehördliche Maßnahmen abzuwehren. Die Durchsetzung rechtlicher Interessen im Streitfall zählt zu unseren Kernkompetenzen. Hierzu gehört neben der Vertretung vor Gericht oder in Schiedsverfahren auch die Entwicklung einer umfassenden Konfliktstrategie.