Herr Jonas Philipp Burckgard berät Kredit-, Finanzdienstleistungs- sowie Zahlungsinstitute zu sämtlichen Fragen des Bank- bzw. Finanzaufsichtsrechts.
Neben der Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungs- sowie Zahlungsinstituten, Wertpapierinstituten und Wertpapierdienstleistern in allen aufsichtsrechtlichen Fragestellungen des deutschen und europäischen Investment- und Finanzaufsichtsrechts, erstreckt sich sein Beratungsspektrum auch auf Compliance-Fragen (AML/AFC), sowie auf Erlaubnis- und Inhaberkontrollverfahren vor den Aufsichtsbehörden in Deutschland. Ein Schwerpunkt liegt hier bei den in Deutschland tätigen Auslandsbanken.


