Dr. Torsten Weigt berät insbesondere im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht einschließlich des Dienstvertragsrechts. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung von Gesellschaften und Unternehmensgruppen bei Um- und Restrukturierungen, in der Vertragsgestaltung, der Beratung von Führungskräften sowie der Prozessführung.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit sind Unternehmenstransaktionen. Zudem verfügt Dr. Weigt über breite Erfahrung in der Begleitung von Gesellschafterstreitigkeiten.