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Im Fokus unserer Beratungstätigkeit stehen die Bereiche Public Sector, Mergers & Acquisitions, Outsourcing und Litigation. Wir verfügen über ausgewiesene Fachkenntnisse und Erfahrungen in folgenden Rechtsgebieten:
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Handels- und Gesellschaftsrecht |
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Öffentliches Recht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Vergaberecht |
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Bank-, Finanz- und Kapitalmarktrecht |
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Technologierecht, insbesondere IT-Recht |
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Immobilienrecht |
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Arbeitsrecht |
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Kartellrecht |
Soweit spezifische Expertise in Bereichen erforderlich ist, die außerhalb unseres Beratungsspektrums liegen, arbeiten wir projekt- und fachbezogen mit ausgewiesenen Spezialkanzleien zusammen, so insbesondere im Steuerrecht.
Daneben verfügt Waldeck Rechtsanwälte über ein Netzwerk erstklassiger Kanzleien im gesamten europäischen Wirtschaftsraum und den USA. |
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